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FAQ

Fragen und Antworten zur Green Leaf Society e.V.

Diese FAQ-Seite beantwortet zentrale Fragen zur Green Leaf Society e.V., zur Mitgliedschaft, zu Beiträgen, zur Abgabe und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer genehmigten Anbauvereinigung in Berlin.

Aktuelle Informationen

Aufnahme und Mitgliedschaftsanfrage

Ist die Mitgliederaufnahme geöffnet?

Die Mitgliederaufnahme ist geöffnet. Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und in der Reihenfolge der Anfragen.

Welche Aufnahmekonditionen gelten?

Der Aufnahmebeitrag ist bis einschliesslich 31.08.2026 ausgesetzt. Konsumbeiträge werden gesondert dargestellt und richten sich nach dem jeweiligen Bezug.

Allgemeine Fragen zum Verein

Anbauvereinigung statt Cannabis Social Club

Wieso nennt ihr euch Anbauvereinigung und nicht Cannabis Social Club?

Der Begriff Anbauvereinigung beschreibt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen genauer. Im Mittelpunkt steht der gemeinschaftliche Eigenanbau innerhalb einer genehmigten Vereinigung. Ein Cannabis Social Club wird häufig eher mit sozialem Austausch, Veranstaltungen oder Konsumkultur verbunden. Green Leaf Society e.V. versteht sich als Anbauvereinigung mit klar geregelten Abläufen, dokumentierter Organisation und Abgabe ausschließlich an Mitglieder.

Ist Green Leaf Society e.V. eine genehmigte Anbauvereinigung?

Ja. Green Leaf Society e.V. ist eine genehmigte Anbauvereinigung in Berlin-Marzahn-Hellersdorf.

Was bedeutet „von Frauen geführt“?

Green Leaf Society e.V. wurde von Frauen aufgebaut und wird verantwortlich geführt. Im Mittelpunkt stehen klare Zuständigndigkeiten, dokumentierte Abläufe und respektvolle Vereinsarbeit.

Mitgliedschaft

Voraussetzungen, Rechte und Pflichten

Was sind die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft?

Voraussetzung sind Volljährigkeit, ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie die Bestätigung, nicht Mitglied in einer weiteren Anbauvereinigung zu sein. Die Aufnahme erfolgt erst nach Prüfung durch den Verein.

Welche Rechte haben Mitglieder?

Mitglieder können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Vereinsregeln Cannabis zum Eigenkonsum erhalten. Umfang, Ablauf und Voraussetzungen richten sich nach den geltenden Beschränkungen, der Verfügbarkeit und den internen Regelungen der Green Leaf Society e.V.

Welche Pflichten entstehen mit der Mitgliedschaft?

Mitglieder leisten die vorgesehenen Beiträge und halten die Vereinsregeln ein. Zusätzlich sieht das KCanG eine aktive Mitwirkung der Mitglieder beim gemeinschaftlichen Eigenanbau oder bei damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten vor.

Kann bei der Verifizierung direkt etwas mitgenommen werden?

Bei bestätigter Aufnahme kann die Verifizierung mit der ersten Abholung verbunden werden. Voraussetzung sind vollständige Nachweise und die Verfügbarkeit der gewählten Sorten.

Prävention und Gesundheit

Jugendschutz und verantwortungsvolle Organisation

Welche Maßnahmen gibt es zum Schutz Minderjähriger und zur Suchtprävention?

Green Leaf Society e.V. achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Gesundheits- und Jugendschutz. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, die Verhinderung des Zugangs Minderjähriger und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Das Konzept wird Mitgliedern im vorgesehenen Bereich zugänglich gemacht.

Bietet Green Leaf Society e.V. medizinisches Cannabis an?

Nein. Green Leaf Society e.V. bietet kein medizinisches Cannabis und keine medizinische Beratung an. Die Anbauvereinigung ist nicht für medizinische Anwendung, Dosierung, Medikamentierung oder Wechselwirkungen mit Arzneimitteln zuständig.

Finanzielle Verpflichtungen

Beiträge und Konsumbeiträge

Wie hoch sind die aktuellen Mitgliedsbeiträge?

Der Aufnahmebeitrag beträgt bis 31.08.2026 0€. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 10€

Wie hoch sind die Kosten für den bezug?

Die Konsumbeiträge beginnen ab 7€. Du kannst individuell entscheiden, wieviel du jeden Monat abholst. Ein besuch je Quartal ist verpflichtend.

Kann das Guthaben für den Cannabisbezug individuell angepasst werden?

Du kannst jeden Monat neu entscheiden, wieviel du haben möchtest

Anbau und Abgabe

Abgabemengen und Abholung

Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Abgabemenge?

Ja. Die maximale monatliche Abgabemenge beträgt für Personen nach Vollendung des 21. Lebensjahres bis zu 50 Gramm Cannabisblüten. Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen maximal 30 Gramm beziehen. Die gesetzlichen Vorgaben und Vereinsregeln sind einzuhalten.

Kann ich spontan vorbeikommen?

Nein. Es gibt keine spontane Abgabe und keine Versorgung von Laufkundschaft. Voraussetzung sind eine bestätigte Mitgliedschaft, Identifikation und die Einhaltung der Vereinsregeln.

Wo befindet sich die Abgabestelle?

Die Abgabestelle befindet sich in der Allee der Kosmonauten 26, 12681 Berlin. Abholungen erfolgen nur nach Bestätigung und nach den Regeln des Vereins.

Können Sorten ausgewählt werden?

Nach bestätigter Aufnahme können Sortenpräferenzen im vorgesehenen Ablauf angegeben werden. Eine Auswahl ist immer an Verfügbarkeit, rechtliche Grenzen und Vereinsregeln gebunden.

Beendigung der Mitgliedschaft

Austritt, Ausschluss und Folgen

Unter welchen Umständen kann eine Mitgliedschaft beendet werden?

Eine Mitgliedschaft kann durch Austritt, Ausschluss, Tod oder dauerhaften Wegzug aus Deutschland beendet werden. Ein Ausschluss kann insbesondere bei Verstößen gegen Vereinsregeln oder bei Beeinträchtigung des Vereinslebens erfolgen. Es gilt eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten.

Welche Konsequenzen hat ein Austritt oder Ausschluss?

Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Bestehende Verpflichtungen, etwa offene Beiträge oder Rückgaben von Vereinsausstattung, können weiterhin bestehen bleiben.

Dienen diese Informationen als Werbung?

Nein. Die Inhalte dienen ausschließlich der sachlichen Information über den Verein, die Mitgliedschaft und organisatorische Rahmenbedingungen. Sie sind nicht als Werbung für den Gebrauch von Cannabis zu verstehen.