§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen Green Leaf Society e.V.
- Er hat seinen Sitz in Berlin, und soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er zu seinem Namen den Zusatz e.V.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§2 Ziele und Aufgaben des Vereins
Ziel des Vereins ist ausschließlich der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an die Mitglieder zum Eigenkonsum sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung.
§3 Mitgliedschaft
1. Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft: Einfache Mitglieder des Vereins können alle geschäftsfähigen natürlichen Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland haben und gegenüber der Anbauvereinigung schriftlich oder elektronisch versichert, dass er oder sie kein Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung ist. Einfache Mitglieder werden zu Vollmitgliedern, wenn sie seit mindestens 5 Jahren Mitglied in der Anbauvereinigung sind, über die in der Ehrenamtsordnung hinausgehende ehrenamtliche Mitarbeit leisten oder in den Vorstand gewählt wurden. Stimmberechtigt sind, ausschließlich Vollmitglieder.
2. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Im Falle einer Ablehnung brauchen die Gründe hierfür nicht angegeben zu werden.
3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, nach einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt oder diesem schadet, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen mehr als 4 Wochen im Verzug ist. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Zur Mitgliederversammlung ist das Mitglied zu laden und anzuhören.
5. Der nachgewiesene Verkauf oder die Abgabe von Cannabis an Minderjährige aus dem Gemeinschaftsanbau führt zwingend zum sofortigen Ausschluss mit dem sofortigen Ende aller Verpflichtungen des Vereins gegenüber dem Mitglied.
6. Ebenfalls zum sofortigen Verlust der Mitgliedschaft führt die Aufgabe, des sich in der Bundesrepublik Deutschland befindliche Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder sind verpflichtet die Satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträge nach § 12 zu entrichten.
- Der Vorstand beschließt eine Anbau- und Verteilungsordnung, die den Anbau, die Finanzierung, die anzubauende Menge, die Sorten und die Verteilung der Menge auf die Mitglieder regelt.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a. durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
b. durch Ausschluss aus dem Verein;
c. durch Streichung aus der Mitgliederliste;
d. durch Tod;
e. durch Aufgabe des Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
(2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, nach einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
§12 Mitgliedsbeiträge
(1) Beitragspflicht
Gemäß dieser Satzung sind Mitglieder des Vereins zur Zahlung von
Beiträgen und einer Aufnahmegebühr verpflichtet. Weiterhin kann es zu Umlagen
verpflichtet werden, die vom Vorstand beschlossen werden.
(2) Aufnahmegebühr
Zur Deckung des Verwaltungsaufwandes wird bei der Aufnahme in die Green Leaf
Society Berlin wird bei Beitritt vor Erhalt einer Anbaulizenz eine Aufnahmegebühr in
Höhe von 50,- Euro fällig. Bei Beitritt nach Erhalt der Anbaulizenz sind 100, Euro
Aufnahmegebühr zu leisten.
Reduzierte Aufnahmegebühr:
Auf Antrag kann Personen durch den Vorstand eine reduzierte Aufnahmegebühr
gewährt werden. Der Anspruch auf eine reduzierte Aufnahmegebühr ist dem Vorstand
vertraulich und glaubhaft darzulegen. Der Vorstand verpflichtet sich über diese
Gespräche zu Stillschweigen.
(3) Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Grundbeitrag (§12 Nr. 4) und
einer zusätzlichen monatlichen Pauschalen (§12 Nr. 5) gestaffelt im Verhältnis zu den
an das Mitglied abgegebenen Menge an Cannabis.
(4) Grundbeitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag beträgt bis zum Erhalt der Anbaulizenz 12,50 € monatlich und ist
halbjährlich fällig. Ab dem Erhalt der Anbaulizenz werden folgende Beiträge
beschlossen:
a. Der Grundbeitrag wird eingesetzt für die Bewirtschaftung der
Vereinsanlagen, die Vereins- und Mitgliederverwaltung und die
Versicherungsleistungen der Mitglieder.
b. Der Grundbeitrag beträgt für jede natürliche Person 89,- Euro pro Monat.
c. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine
Rückerstattung des Grundbeitrages.
(5) Höhe/Berechnung der monatlichen Zusatzpauschale
a. Die monatliche Pauschale ist gestaffelt nach der gesamten zusätzlichen
Abgabemenge in einem Kalendermonat.
Die monatliche Pauschale ist gestaffelt nach der gesamten zusätzlichen
Abgabemenge in einem Kalendermonat.
S. Mitgliedschaft: = 98,78 € monatliche Zusatzpauschale
M Mitgliedschaft: = 197,56 € monatliche Zusatzpauschale
L Mitgliedschaft: = 296,34 € monatliche Zusatzpauschale
XL Mitgliedschaft: = 395,12 € monatliche Zusatzpauschale
b. Für jeden Steckling oder Samen der an ein Mitglied abgegeben wird, ist ein
Betrag von 10,71 Euro zu entrichten.
c. Die maximalen Abgabemengen ergeben sich aus den gesetzlichen
Vorgaben.
d. Die Pauschale und der Grundbeitrag muss vor Abholung vollständig bezahlt
werden.
(6) Zahlungskonditionen
a. Der Grundbetrag und die Zusatzpauschale nach §12 Nr. 4, 5 ist zum 15. des
Vormonats fällig.
b. Bei Aufnahme neuer Mitglieder soll der Einzug der Zahlungen im
Lastschriftverfahren oder via Überweisung erfolgen. Von diesem Verfahren
kann nur in begründeten Einzelfällen und aufgrund eines
Vorstandsbeschlusses abgewichen werden.
c. Um die Abrechnung zu vereinfachen, werden die Mitglieder die vor dem
01.01.24 Mitglied im Verein geworden sind, gebeten ihre Beiträge im
Lastschrifteinzugsverfahrens zu entrichten, weiterhin sollen die durch
andere Zahlungsweise entstehenden Mehrkosten zusätzlich zum
Mitgliedsbeitrag belastet werden.
d. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
Dies ist ein Auszug aus unserer Satzung, die vollständige Satzung ist jederzeit im Mitgliederbereich einsehbar.